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  • VERTRAG ÜBER MARKETING- UND WERBEDIENSTLEISTUNGEN

     

    Diese Vereinbarung über Marketing- und Werbedienstleistungen (die „Vereinbarung“) wird in Victoria, Seychellen, unterzeichnet und am __ _______ 202_ (das „Datum des Inkrafttretens“) zwischen folgenden Parteien geschlossen:


    MANAVA CORPORATION, eine nach dem Recht der Republik Seychellen als International Business Company gegründete Gesellschaft, Registrierungsnummer 236130, ordnungsgemäß eingetragen am 20. Dezember 2022, vertreten durch den Geschäftsführer Andriy Neshev, handelnd gemäß der Satzung (die „Gesellschaft“), 

    UND

    [für eine juristische Person]
    [Name des Unternehmens eingeben], eine nach den Gesetzen von [zuständige Gerichtsbarkeit eingeben] eingetragene Gesellschaft mit Sitz in [Registrierungsadresse eingeben], Registrierungsnummer [Registrierungsnummer eingeben], vertreten durch [Position] [vollständiger Name], handelnd gemäß [Art des Dokuments angeben] (der „Partner“)

    [für eine natürliche Person]

    [entweder den vollständigen Namen mit Ausweisdaten oder die entsprechende Wallet- und/oder E-Mail-Adresse eingeben], (im Folgenden „Partner“),

    zusammenfassend die „Parteien“ und jeweils einzeln die „Partei“.

    IN ANBETRACHT DESSEN, dass das Unternehmen der direkte Inhaber aller Anteile und Rechte an der MANAVA-Plattform ist, die auf der Webseite mit der folgenden Adresse https://manava.io sowie auf der app-basierten digitalen Plattform basiert. Unter der MANAVA-Plattform versteht man eine vom Unternehmen eingerichtete, webbasierte und app-basierte digitale Plattform, die zahlreiche Tools und Funktionen bereitstellt und es den Nutzern ermöglicht, innerhalb der Plattformfunktionalität zu interagieren und zu agieren, wie beispielsweise, aber nicht beschränkt auf das NAVACHAIN-System (ein Dashboard, das eine verteilte Datenbank enthält, die es mehreren Nutzern ermöglicht, Team- und Nutzerinformationen auszutauschen und zu pflegen, Statistiken zu führen, Vorteile zu erhalten sowie Produkte auf der Grundlage der vom Unternehmen definierten Stufen zu nutzen, wobei NAVA und MANAV in diesem System eine Schlüsselrolle spielen) sowie über Funktionen für den Zugriff auf die Dienste der Partner verfügt. (die „MANAVA-Plattform“);

    IN ANBETRACHT DESSEN, dass das Unternehmen ein Bonusprogramm für seine bestehenden Nutzer vorschlägt, bei dem es sich um eine Form des Bonussystems handelt, bei dem diese Nutzer Bonusvergütungen für die aktive Werbung für die Manava-Plattform und andere Produkte des Unternehmens (Website/App) verdienen können;

    IN ANBETRACHT DESSEN, dass der Partner ein bestehender Nutzer der MANAVA-Plattform und anderer Dienste des Unternehmens ist und die Dienste des Unternehmens sowie die MANAVA-Plattform auf verschiedenen sozialen und Medienplattformen bewerben sowie neue Nutzer für die Dienste des Unternehmens und die MANAVA-Plattform gewinnen möchte;

    IN ANBETRACHT DESSEN, dass der Partner eine Vergütung für die Werbe- und Marketingleistungen für die MANAVA-Plattform oder andere Dienste des Unternehmens erhalten möchte, und das Unternehmen beabsichtigt, den Partner für die Durchführung von Maßnahmen (Marketing, Gewinnung neuer Nutzer) zu vergüten, die zur Weiterentwicklung der MANAVA-Plattform und aller anderen Dienste und Produkte des Unternehmens beitragen, auch wenn diese Maßnahmen erst zu einem beliebigen Zeitpunkt nach Abschluss dieser Vereinbarung erfolgen;

    IN ANBETRACHT DESSEN, dass der Partner bestätigt, über alle erforderlichen Werkzeuge, Erfahrungen, Instrumente und Fachkenntnisse zur Erbringung von Marketing- und Werbedienstleistungen zu verfügen;

    IN ANBETRACHT DESSEN, dass das Unternehmen seine Nutzerbasis erweitern möchte und die Erbringung der entsprechenden Marketing- und Werbeleistungen durch den Partner akzeptiert;

    Unter vollständiger Berücksichtigung der hierin enthaltenen gegenseitigen Zusagen, Verpflichtungen und Bedingungen

    vereinbaren die Parteien Folgendes:

    1. Bonusprogramm

    1.1 Werbedienstleistungen. 

    Der Partner wird neue Kunden für die MANAVA-Plattform des Unternehmens und/oder andere Dienstleistungen des Unternehmens gewinnen, sofern dies vom Unternehmen schriftlich vorgeschrieben wird. Für die Zwecke dieser Vereinbarung umfassen die Arten von Werbedienstleistungen:

    1. Vermittlung neuer Kunden.

    Der Partner kann Neukunden, die noch nicht auf der MANAVA-Plattform registriert sind, vermitteln und diesen Kunden nach eigenem Ermessen die Nutzung der Dienste des Unternehmens anbieten. Ein „Neukunde“ ist definiert als jede natürliche oder juristische Person, die sich zuvor noch nie auf der MANAVA-Plattform registriert oder ein Konto angelegt hat. Der Neukunde muss den Registrierungsprozess abschließen und die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens unterzeichnen. Nach Abschluss dieser Schritte kann ein Neukunde vom Unternehmen als gültiger Kunde akzeptiert werden.

    1. Unternehmenspartnerschaften und Wiederverkäufer

    Der Partner kann auch Unternehmenskunden (Unternehmen, Start-ups, Agenturen usw.) oder Wiederverkäufer gewinnen, die beabsichtigen, die MANAVA-Plattform weiterzuverkaufen oder in ihre Dienstleistungen zu integrieren. In solchen Fällen hat der Partner möglicherweise Anspruch auf zusätzliche Provisionen oder eine gesonderte Vergütungsstruktur, die sich nach dem Volumen oder den von diesen Unternehmenskunden generierten Umsätzen richtet. 

    1. Strategische Partnerschaften

    Neue Kunden von strategischen Geschäftspartnern (z. B. Influencer, Branchenexperten, Berater oder Affiliate-Vermarkter), die neue Kunden, Markenbekanntheit oder neue Wachstumskanäle einbringen können, können ebenfalls am Bonusprogramm des Unternehmens teilnehmen und dessen Partner werden. Der Partner kann mit solchen Partnern zusammenarbeiten, um die Reichweite der Plattform zu vergrößern.

    1.1.4. Der Partner hat Anspruch auf eine Vergütung für jeden Neukunden, der die vom Unternehmen festgelegten Kriterien für einen „qualifizierten Kunden“ erfüllt. Die Vergütung für jeden qualifizierten Kunden richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Neukundengewinnung geltenden Bonusrichtlinien des Unternehmens. Diese Richtlinien, die dem Partner schriftlich zur Verfügung gestellt werden, können unterschiedliche Sätze oder Gebühren vorsehen, die von Faktoren wie der Art der Dienstleistung, dem Status des gewonnenen Kunden oder dem Wert der Transaktion abhängen. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, diese Richtlinien von Zeit zu Zeit zu aktualisieren, wobei etwaige Änderungen dem Partner schriftlich mitgeteilt werden.

    1.2 Bonusverfahren

    Alle vom Partner geworbenen Neukunden, für die der Partner die Bonusvergütung beansprucht, müssen über die MANAVA-Plattform unter Verwendung des folgenden

    1. einen Bonuscode;

    2. einen speziellen persönlichen Empfehlungslink;

    die dem Partner vom Unternehmen auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Der Empfehlungslink und der Bonuscode werden vom Unternehmen zu Überprüfungszwecken nachverfolgt. Der Partner muss sicherstellen, dass alle neu geworbenen Kunden über einen solchen Link oder Code geworben werden, um Anspruch auf eine Vergütung zu haben.

    1.3 Anspruch auf Vergütung

    Der Partner erhält eine Vergütung für neu geworbene Kunden nur, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

    1. Die neu geworbenen Kunden müssen den Anmeldeprozess für die MANAVA-Plattform abschließen und die Geschäftsbedingungen des Unternehmens für die Registrierung als Kunde erfüllen.

    2. Die geworbenen Neukunden müssen für die Registrierung den speziellen Empfehlungslink oder Bonuscode des Partners verwenden und eine bestimmte Aktion auf der MANAVA-Plattform durchführen, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens vorgesehen ist.

    3. Der Partner wird auf der Grundlage der vereinbarten Provisionsstruktur vergütet, die in Abschnitt 3 unten dargelegt ist.

    4. Erfüllen Sie alle in diesem Abschnitt 1 genannten Kriterien.

    1.4 Einschränkungen

    Um die Integrität des Bonusprogramms zu gewährleisten, gelten die folgenden Einschränkungen hinsichtlich der Arten von neu geworbenen Kunden, die gemeldet werden dürfen:

    1.4.1 Bestehende Kunden

    Der Partner darf keine bestehenden Kunden oder Kunden, die sich bereits im Prozess der Anmeldung oder der Zusammenarbeit mit dem Unternehmen befinden, neu vermitteln oder gewinnen. Wenn die gewonnene Privatperson oder juristische Person bereits über ein registriertes Konto verfügt oder vom Unternehmen kontaktiert wurde, besteht kein Anspruch auf die Bonusprovision des Partners.

    1.4.2 Geografische Einschränkungen

    Bestimmte geografische Regionen können aufgrund regulatorischer Beschränkungen oder der Marktverfügbarkeit (Länder auf der FATF-Blacklist) vom Bonusprogramm ausgeschlossen sein. Der Partner wird benachrichtigt, falls geografische Einschränkungen gelten, und diese Ausschlüsse werden klar definiert.

    1.5 Prinzip der Nicht-Doppelvergütung

    Um Missbrauch zu verhindern und faire Vergütungspraktiken zu gewährleisten, wendet das Unternehmen das „No-Double-Prinzip“ an. Diese Richtlinie stellt sicher, dass nur ein Partner für einen erfolgreich geworbenen Neukunden vergütet wird, vorausgesetzt, dass der Partner alle anderen in diesem Abschnitt 1 vorgesehenen Erfolgskriterien für den Bonus erfüllt.

    1.5.1. Definition eines doppelt geworbenen Kunden (DPC)

    Ein doppelt geworbener Kunde (DPC) liegt vor, wenn derselbe Kunde (Privatperson oder Unternehmen) dem Unternehmen von mehreren Partnern des Unternehmens vermittelt wird. Es wird nur der erste gültige geworbene Kunde anerkannt, der über den Empfehlungslink oder -code nachverfolgt wird; alle nachfolgenden neu gewonnenen Kunden desselben Kunden haben keinen Anspruch auf Vergütung. 

    1.5.2. Nachverfolgung von Empfehlungslinks/Bonuscodes

    Das Unternehmen nutzt ein einzigartiges Nachverfolgungssystem, das jeden neuen Kunden erfasst, der über einen bestimmten Empfehlungslink oder Bonuscode gewonnen wurde. Dieses System stellt sicher, dass der erste vom Kunden verwendete Empfehlungslink oder Bonuscode protokolliert wird und nur der Partner, der diesen ersten Kontakt hergestellt hat, eine Vergütung für den neu gewonnenen Kunden erhält.

    1.5.3. Priorität des Zeitstempels

    In Fällen, in denen ein Kunde möglicherweise von mehreren Partnern des Unternehmens gleichzeitig oder innerhalb eines kurzen Zeitraums gewonnen wurde, entscheidet der Zeitstempel dieses Kunden darüber, welcher Partner Anspruch auf eine Vergütung hat. Der erste gültige Empfehlungslink bzw. Bonuscode, auf den der Kunde geklickt hat – basierend auf dem Zeitstempel –, wird für den neu gewonnenen Kunden gutgeschrieben.

    1.5.4. Streitfälle mit Kunden

    Wenn ein Kunde angibt, von mehreren Quellen gewonnen worden zu sein, wird das Unternehmen den Kunden zur Bestätigung kontaktieren. Im Falle einer Streitigkeit darüber, welchem Partner die Vergütung gutgeschrieben werden soll, trifft das Unternehmen eine endgültige Entscheidung auf der Grundlage der Fakten und der Protokolle des Bonussystems. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Streitigkeiten nach eigenem Ermessen beizulegen.

    2. Marketing- und Werbedienstleistungen

    2.1 Umfang der Marketingdienstleistungen

    Der Partner erbringt zudem Marketingdienstleistungen zur Förderung der MANAVA-Plattform des Unternehmens und/oder anderer Dienstleistungen des Unternehmens, sofern dies vom Unternehmen schriftlich vorgeschrieben wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Social-Media-Kampagnen, die Erstellung von Inhalten, digitale Werbung, die Ansprache von Influencern und andere Werbeaktivitäten. Die Marketingmaßnahmen des Partners können eine oder alle der folgenden Plattformen umfassen:

    • Facebook

    • Instagram

    • Twitter

    • LinkedIn

    • TikTok

    • YouTube

    • Google Ads

    • Sonstige Plattformen, die von den Parteien schriftlich vereinbart wurden.

    Alle Plattformen und Social-Media-Dienste, die vom Unternehmen zum Zweck der Werbung für die Marketingdienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung als solche genehmigt wurden, sind in Anhang 1 dieser Vereinbarung aufgeführt. Der Partner erbringt seine Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung ausschließlich unter Verwendung dieser vom Unternehmen genehmigten Liste. Jede Nutzung von Marketing- oder Werbematerialien im Rahmen dieser Vereinbarung bedarf der Genehmigung durch MANAVA. 

    2.2 Werbeaktivitäten

    Der Partner verpflichtet sich, Werbekampagnen durchzuführen, um den Bekanntheitsgrad der Plattform zu steigern und Leads zu generieren. Das Unternehmen und der Partner werden bei der Ausgestaltung und den Inhalten solcher Werbekampagnen zusammenarbeiten; diese können Folgendes umfassen:

    1. Social-Media-Marketing: Veröffentlichung von Inhalten, Stories und Anzeigen auf Social-Media-Kanälen.

    2. Turniermarketing: Durchführung von Gaming-Turnieren auf der MANAVA-Plattform unter den Kunden.

    3. Bezahlte Medienwerbung: Schaltung bezahlter Anzeigen in sozialen Medien und Suchmaschinen, um die Sichtbarkeit der Plattform zu erhöhen.

    4. Kooperationen mit Influencern: Zusammenarbeit mit Influencern oder wichtigen Persönlichkeiten der Branche, um für die Plattform zu werben.

    5. Webinare, Veranstaltungen oder Präsentationen: Ausrichtung von oder Teilnahme an Branchen-Webinaren oder anderen Live-Veranstaltungen zur Bewerbung der Plattform.

    2.3 Genehmigung von Marketingmaterialien

    Der Partner hat alle Marketingmaterialien, einschließlich Anzeigen, Inhalte und Kampagnenvorschläge, dem Unternehmen zur vorherigen schriftlichen Genehmigung vorzulegen. Die Marketingmaterialien müssen mit der Marke und den in der MANAVA-Dokumentation festgelegten Botschaften im Einklang stehen.

    2.4 Vergütung für Marketingdienstleistungen

    Die konkreten Sätze oder Gebühren für Marketingdienstleistungen werden in einem Nachtrag oder einer separaten Anlage zu dieser Vereinbarung dargelegt oder können von den Parteien im Wege zusätzlicher Korrespondenz auf elektronischem Wege (E-Mail) vereinbart werden.

    3. Vergütung für Marketing- und Werbedienstleistungen

    Zusätzlich zur in dieser Vereinbarung festgelegten Vergütung für Marketing- und Werbedienstleistungen erhält der Partner eine Vergütung für Marketing- und Werbedienstleistungen, die die Sichtbarkeit der Marke erhöhen und Leads für die MANAVA-Plattform generieren. Die Vergütung für diese Dienstleistungen hängt von der Art der Marketingmaßnahmen sowie von den zwischen den Parteien vereinbarten Bedingungen ab.

    3.1. Social-Media-Marketing

    Der Partner wird die Dienste der MANAVA-Plattform über seine vom Unternehmen genehmigten und in Anhang 1 dieser Vereinbarung aufgeführten Social-Media-Kanäle bewerben. Die Vergütung richtet sich wie folgt:

    1. Pauschalvergütung pro Kampagne:

    Der Partner erhält für jede durchgeführte Social-Media-Kampagne eine feste Vergütung. Der genaue Betrag hängt von Art und Umfang der Kampagne ab und wird von den Parteien schriftlich auf der Grundlage von Faktoren wie der Anzahl der Beiträge, der genutzten Plattform und der erwarteten Reichweite der Kampagne vereinbart.

    3.2 Bezahlte Medienwerbung

    Wenn der Partner bezahlte Werbekampagnen durchführt (z. B. Google Ads, Facebook Ads, Instagram Ads), wird er auf der Grundlage der Leistung dieser Kampagnen vergütet. 

    3.3 Content-Marketing (Blogbeiträge, Artikel, Influencer-Marketing)

    Der Partner kann zudem Content-Marketing-Dienstleistungen erbringen, darunter das Verfassen von Blogbeiträgen und Artikeln oder die Tätigkeit als Influencer zur Bewerbung der Plattform. 

    3.4 Sonstige Marketingdienstleistungen

    Für sonstige vom Partner erbrachte Werbedienstleistungen, wie z. B. die Durchführung von Webinaren, die Organisation gemeinsamer Veranstaltungen oder die Leitung von Influencer-Programmen, wird die Vergütung von Fall zu Fall festgelegt, abhängig vom Umfang und den Leistungen des jeweiligen Projekts.

    4. Zahlungsbedingungen

    Bonusvergütungen für neu gewonnene Kunden, Upgrades, Vertragsverlängerungen sowie Marketing- (Werbe-)Dienstleistungen werden sofort ausgezahlt.

    4.1. Steuern

    Der Partner ist für die Zahlung aller Steuern verantwortlich, die im Zusammenhang mit den von ihm erhaltenen Bonusprovisionen und Marketinggebühren anfallen, je nach den gesetzlichen Bestimmungen des Landes, dessen Staatsangehöriger oder Einwohner der Partner ist. Das Unternehmen stellt dem Partner auf dessen Anfrage hin alle erforderlichen Informationen oder Unterlagen zur Verfügung, die nach geltendem Recht erforderlich sind. 

    4.2. Zahlungen. 

    Alle Zahlungen erfolgen auf das EARN-Guthaben des Partners.

    5. Laufzeit und Kündigung

    Diese Vereinbarung tritt am oben genannten Datum in Kraft und bleibt bis zu ihrer Kündigung durch eine der Parteien mit einer Frist von dreißig (30) Tagen durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei gültig.

    6. Vertraulichkeit

    Beide Parteien verpflichten sich, alle während der Laufzeit dieser Vereinbarung offengelegten geschützten oder vertraulichen Informationen, einschließlich Kundendaten, Geschäftsstrategien und Geschäftsgeheimnisse, vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Vereinbarung weiter.

    7. Geistiges Eigentum

    Das Unternehmen behält alle Rechte, Eigentumsrechte und Ansprüche an seiner MANAVA-Plattform, seinen Marken, Logos und jeglichem anderen geistigen Eigentum im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens. Dem Partner wird eine beschränkte, nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung der Marken- und Marketingmaterialien des Unternehmens ausschließlich zum Zweck der Werbung für die Plattform gemäß dieser Vereinbarung gewährt, jedoch nur in Übereinstimmung mit den vom Unternehmen vorab genehmigten Materialien für die jeweilige Marketing- oder Werbeaktivität.

    Das Unternehmen ist berechtigt, den Namen, das Logo und etwaige Kundenstimmen des Partners in seinen Marketing- und Werbematerialien ohne vorherige Zustimmung des Partners zu verwenden.

    8. Sonstige Bestimmungen

    8.1 Unabhängige Auftragnehmer

    Der Partner ist ein unabhängiger Auftragnehmer, und keine Bestimmung dieser Vereinbarung begründet ein Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis oder ein Joint-Venture-Verhältnis zwischen den Parteien.

    8.2 Haftungsbeschränkungen

    Keine der Vertragsparteien haftet gegenüber der anderen Partei oder gegenüber Dritten für Schäden, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben. Dies umfasst unter anderem Umsatzverluste, entgangenen Gewinn, Geschäftsausfälle, Verzögerungskosten und Lieferausfälle, die weder mit dem fahrlässigen Verhalten einer Partei noch mit einem Verstoß gegen diese Vereinbarung in Zusammenhang stehen noch eine direkte Folge davon sind.

    8.3 Abtretung der Vereinbarung

    Das Unternehmen kann seine Rechte und/oder Pflichten aus dieser Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Partners abtreten. Der Partner darf seine Rechte und/oder Pflichten aus dieser Vereinbarung nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens abtreten.

    8.4 Anwendbares Recht

    Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen der Seychellen und ist entsprechend auszulegen, unter Ausschluss der Bestimmungen des Kollisionsrechts. 

    8.5 Streitbeilegung

    Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, sind durch Mediation/Schiedsverfahren auf den Seychellen zu klären, und zwar entweder durch einen von den Parteien benannten Mediator oder durch das zuständige örtliche Gericht auf den Seychellen.

    8.6 Änderungen

    Diese Vereinbarung darf nur schriftlich und mit Unterschriften beider Parteien geändert werden.

    8.7 Gesamte Vereinbarung

    Die Parteien erkennen an und vereinbaren, dass diese Vereinbarung die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien darstellt. Falls eine der Parteien Bestrebungen hat, Bestimmungen zu ändern, zu ergänzen oder anderweitig zu modifizieren, muss dies schriftlich erfolgen. Eine solche schriftliche Erklärung muss von beiden Parteien unterzeichnet werden, um gültig zu sein.

    8.8 Salvatorische Klausel

    Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

    ZU URKUND DESSEN haben die Vertragsparteien diese Vereinbarung über Marketing- und Werbedienstleistungen mit dem oben genannten Datum unterzeichnet.

    UNTERZEICHNET

    im Namen und im Auftrag der MANAVA CORPORATION:

    Unternehmen Name: Andriy Neshev

                                               Funktion: Direktor

    UNTERZEICHNET

    im Namen und im Auftrag von [XX]: 

    Partner Name/Anschrift: